Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung?
Jeder Mensch kann in einen Rechtsstreit verwickelt werden – und das auch völlig ohne eigenes Zutun. Dadurch können Ihnen unvorhergesehene Kosten in beträchtlichem Umfang entstehen, die Sie in jedem Fall erst einmal vorfinanzieren müssen. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, kann das Gericht zwar die gegnerische Partei zur Übernahme der Kosten verpflichten, doch ist es umgekehrt ebenso möglich, dass Sie in der Auseinandersetzung unterliegen und die Verfahrenskosten sowie eventuell auch noch die gegnerischen Anwaltskosten tragen müssen. Darüber hinaus können auch Zeugengelder und Sachverständigenhonorare die finanzielle Belastung weiter erhöhen.
Rechtsschutz nach Bedarf
Daher ist eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich für jeden sinnvoll, der sich gegen diese Risiken absichern möchte. Um eine unnötige Überversicherung zu vermeiden, sollten Sie jedoch vor dem Abschluss einer solchen Versicherung prüfen, für welche Bereiche eventuell bereits ein Schutz besteht – sei es aufgrund bereits abgeschlossener Versicherungen oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen. So bieten Berufsverbände und Gewerkschaften ihren Mitgliedern teilweise Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Fragen. Mietervereine können ihren Mitgliedern in mietrechtlichen, Automobilclubs dagegen in verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen Schutz gewähren. Auch Reise- und Kreditkartenverträge können bestimmte Rechtsschutzversicherungen beinhalten. Die Rechtsschutz-Versicherer reagieren darauf, indem sie in der Regel modulare Versicherungen anbieten, bei denen der Kunde nach Bedarf auswählen kann, welche Komponenten er in seinen Vertrag mit aufnehmen und gegen welche Risiken er sich konkret absichern will. Prüfen Sie jedoch nicht nur, für welche Risiken eventuell bereits Rechtsschutzversicherungen bestehen, sondern auch, ob die jeweiligen Deckungssummen ausreichend sind.
Rechtsschutzversicherung hilft auch im Ausland
Auch wenn Sie Auslandsreisen planen, sind Rechtsschutzversicherungen ein sinnvolles Vorsorgeprodukt. Denn der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf ganz Europa sowie auch auf die nichteuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres und auf weitere, zu europäischen Staaten gehörende Territorien wie die Azoren, die Kanaren und Madeira. Einige Verträge bieten auch einen weltweiten Versicherungsschutz, allerdings sind dabei oftmals bestimmte Beschränkungen hinsichtlich der Anwaltskosten und der Versicherungssumme zu beachten. Volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr sind übrigens bei Rechtsschutzversicherungen der Eltern in der Regel mitversichert, sofern sie unverheiratet und nicht berufstätig sind. Eine Ausnahme stellt der Schutz als Halter, Fahrer oder Mieter von Kraftfahrzeugen dar, der nicht von der Mitversicherung abgedeckt ist und daher immer separat versichert werden muss.